GEG leicht gemacht

Wichtige Informationen zum GEG – kompakt zusammengefasst. 

 

Der Bundestag hat am 08. September 2023 mehrheitlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet.

Für Gebäude in ausgewiesenen Neubaugebieten gelten die einschlägigen Anforderungen seit dem 01. Januar 2024, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Neubauten außerhalb ausgewiesener Neubaugebiete und für Bestandsgebäude gelten gesetzlich festgelegte, teilweise von der kommunalen Wärmeplanung abhängige Übergangsregelungen. Maßgeblich sind die Voraussetzungen und Fristen des GEG.

Das Wichtigste vorweg für alle, die derzeit eine funktionierende Heizungsanlage in Betrieb haben: Eine bestehende Heizungsanlage darf grundsätzlich weiterbetrieben und bei einem Defekt repariert werden, soweit keine gesetzlichen Austauschpflichten oder sonstigen Ausnahmen greifen. Bitte lassen Sie den Einzelfall fachlich und rechtlich prüfen. 

Ihre Heizungsanlage ist in die Jahre gekommen und Sie haben sich für eine Sanierung entschieden oder eine Reparatur ist unumgänglich? Dann gibt Ihnen die folgende Grafik einen schnellen Überblick über die notwendigen Maßnahmen.